Demokratisch mitwirken in der Kirche für ALLE

Am 1. Dezember 2019 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sowie 90 Landessynodale gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte leiten zusammen mit ihrer Pfarrerin bzw. ihrem Pfarrer die etwa 1.244 Kirchengemeinden der Landeskirche vor Ort

Die 90 zu wählenden Landessynodalen (60 Laien und 30 Theologen) bestimmen den Kurs unserer Kirche auf landeskirchlicher Ebene mit. Die Synode ist die kirchliche Gesetzgebung, beschließt den Haushalt und wählt nicht zuletzt den Landesbischof. Ihre Aufgaben sind mit denen politischer Parlamente vergleichbar.

Die kirchliche Wahl ist sichtbarer Ausdruck der demokratischen Struktur der Landeskirche. Dabei ist die württembergische Landeskirche die einzige Kirche in der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), die ihre Landessynode direkt wählt. Dieses Wahlverfahren nennt man auch Urwahl. Es handelt sich nicht um eine Parteien-, sondern um eine Personenwahl. Gewiss: Direktwahl bedeutet auch, dass nur die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt wird und die anderen Wählerstimmen verloren gehen. Deshalb gibt es im Wahlkreis Freudenstadt-Sulz die Wahlgemeinschaft „Kirche für alle“, damit auch starke alternative Kandidaten zur Wahl stehen. Und es nicht beim „weiter so“ bleiben muss.

Wählen darf jede und jeder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied der evangelischen Landeskirche sind. Zur Wahl stellen können sich alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gehen Sie wählen. Ihre Kirche lebt von der Beteiligung, auch gerade von Ihrer Wahlbeteiligung.